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FG München Beschluss v. - 14 K 129/10

Gesetze: AO § 226 Abs. 1, BGB § 387, BGB § 394, InsO § 201 Abs. 1, InsO § 294, InsO § 89, InsO § 286

Kein Aufrechnungsverbot des FA im Restschuldbefreiungsverfahren

Leitsatz

1. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht in der so genannten Wohlverhaltensphase kein allgemeines Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger (, BFH/NV 2010, 950; , BGHZ 163, 391).

2. Das FA hat auch nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger verstoßen. Selbst wenn die Vorschrift des § 294 InsO regelt, dass auch in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens die Insolvenzgläubiger grundsätzlich gleichbehandelt werden sollen, ergibt sich daraus jedenfalls nicht, dass auch Aufrechnungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-52935

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