Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei leerstehender und anschließend
veräußerter Immobilie
Leitsatz
Eine zum Werbungskostenabzug berechtigende endgültig gefasste Vermietungsabsicht liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige
ein ihm unter Nießbrauchsvorbehalt überlassenes Wohnhaus nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten renovieren lässt, nach Abschluss
der Renovierung einen alternativen Vermittlungsauftrag zur Vermietung und Veräußerung des Objekts erteilt und das Objekt kurze
Zeit später veräußert (Der Erwerber des Objekts hat bereits am Tag nach Erteilung des Vermittlungsauftrags das Objekt besichtigt
und sich bereits wenige Tage nach der ersten Besichtigung zum Kauf entschlossen haben).
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1189 Nr. 19 GStB 2010 S. 375 Nr. 11 FAAAD-52928
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