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FG München Beschluss v. - 10 K 2645/09

Gesetze: FGO § 142, ZPO § 114, BGB § 1360a Abs. 4

Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers

Leitsatz

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn der Kläger bei der Erklärung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Angaben zu den Einkünften des Ehegatten macht und die Angaben zu den eigenen Einkünften und zum eigenen Vermögen nicht glaubhaft gemacht werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-52919

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