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FG München Urteil v. - 14 K 1868/09

Gesetze: FGO § 102, AO § 256, InsO § 16

Rechtmäßigkeit des vom FA gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

1. Die Entscheidung des FA, das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerschuldners zu beantragen, ist eine Ermessensentscheidung, die gem. § 102 FGO von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. , BFH/NV 2006, 900).

2. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (, BFH/NV 2004, 464).

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-52914

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