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StuB 19/2010 S. 759

Bekanntgabedatum für Abfindung nach Squeeze-out von Minderheitsaktionären maßgebend

Der für die Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach einem Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG) maßgebliche Verkehrswert ist auf der Grundlage des nach Umsätzen gewichteten Durchschnittskurses des Papiers in einer dreimonatigen Referenzperiode zu bestimmen. Maßgeblicher Zeitpunkt, von dem an zurückzurechnen ist, ist nun der Tag der Bekanntmachung der Maßnahme – dies ist nicht zwingend eine Bekanntmachung i. S. des § 15 WpHG. Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, die den Referenzzeitraum mit dem Tag der den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung enden ließ (vgl. NWB YAAAB-97580, Kurzinfo StuB 2001 S. 782). Im Streitfall lagen zwischen der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung neun Monate; hier sah das Gerich...