DBA Syrien
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA Syrien)
17. Februar 2010
Die Bundesrepublik Deutschland und die Arabische Republik Syrien – von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern – sind wie folgt übereingekommen:
Fundstelle(n):
PAAAD-52809