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BFH 20.07.2010 IX R 45/09, NWB 40/2010 S. 3164

Einkommensteuer | Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht grds. im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird. (2) Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i. S. von § 17 Abs. 2 EStG kommt nur in Betracht, wenn die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungscharakter haben.

Anmerkung:

Veräußerungsgewinne i. S. des § 17 EStG werden grds. nach dem „Soll-Prinzip” besteuert, d. h. der Zeitpunkt des Kaufpreiszuflusses ist irrelevant. Die Rechtsprechung (und ihr folgend die Finanzverwaltung) gestattet nur für wiederkehrende Bezüge mit Versorgungscharakter die wahlweise Zuflussbesteuerung (der BFH sieht darin eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG). Zeitrenten fallen darunter nur, wenn der Vers...