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Wettbewerbsrecht | Newsletter ohne explizite Einwilligung
Auch der Versand von Werbe-Mails an Bestandskunden ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 Abs. 3 UWG) ist nur bei Vorliegen der vier gesetzlichen, kumulativ zu erfüllenden, Tatbestände erlaubt (Erhalt der E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung, Verwendung zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, kein Widerspruch des Kunden und deutlicher Hinweis bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung, dass dem Gebrauch jederzeit widersprochen werden darf, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen). Eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden liegt nicht schon vor, wenn bei der Eröffnung eines Kundenkontos in einem Onlineshop eine sog. Checkbox bereits mit einem Haken versehen ist (auch, wenn...