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BGH 11.08.2010 XII ZR 102/09, NWB 40/2010 S. 3168

Familienrecht | Nachehelicher Unterhalt bei hohem Einkommen

Die Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs nach einer Quote des vorhandenen Einkommens beruht auf der Annahme, dass das gesamte vorhandene Einkommen für den Lebensunterhalt der Ehegatten verwendet wird. Bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen, bei denen die Vermutung nahe liegt, dass ein Teil der Einnahmen der Vermögensbildung zufließt, ist ein höherer Bedarf konkret zu begründen. Im Rahmen der richterlichen Billigkeitsabwägung bei Herabsetzung oder zeitlicher Begrenzung des Unterhalts (§ 1578b BGB) gewinnt eine längere Ehedauer – im Streitfall von 30 Jahren – durch eine wirtschaftliche Verflechtung, die insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit eintritt, besonderes Gewicht. Der Ex-Mann hatte mit seinem Antrag, den nachehelichen Unterhalt auf fünf Jahre zu beschränken,...