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Rückwirkung im Steuerrecht
Rückwirkende Geltung der „Fünftelregelung” teilweise verfassungswidrig
Das BVerfG hat seine Rechtsprechung zur Rückwirkung im Einkommensteuerrecht mit drei Beschlüssen weiterentwickelt und die rückwirkende Anwendung der sog. Fünftelregelung in § 34 Abs. 1 EStG auf Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen für bestimmte Fallkonstellationen für nichtig erklärt.
Rechtlicher Rahmen
Bis zum Ende des Jahres 1998 galt für die außerordentlichen Einkünfte i. S. von § 34 Abs. 2 EStG ein ermäßigter Steuertarif, der nur die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes des Steuerpflichtigen betrug. Dies war für die Bezieher hoher Einkünfte, die auch ohne die außerordentlichen Einkünfte dem Spitzensteuersatz unterlegen haben, besonders günstig. Nach dem Regierungswechsel 1998 wurde die bisherige Regelung als misslich angesehen und durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) ab dem Veranlagungszeitraum 1999 die sog. Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG n. F. eingeführt. Danach werden außerordentliche Einkünfte mit einem Steuersatz besteuert, der hinsichtlich des progressiven Tarifverlaufs angewendet worden wäre, wenn sie anteilig jeweils zu einem Fünftel in fünf Veranlagungszeiträumen zugeflossen wären.
Der Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde...