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NWB Nr. 40 vom Seite 3171

Schutz von Privatanlegern vor falscher Beratung

[i]Ziel: Beratung im Interesse der KundenDie Bundesregierung will den Anlegerschutz in Deutschland verbessern. Das Bundeskabinett hat dazu am einen Gesetzentwurf für ein „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz” beschlossen.

Einheitliche Bankproduktinformationen

[i]Produktinformationsblätter für private KundenObwohl einige Banken seit 2010 bei der Kundenberatung Informationsblätter einsetzen, konnte sich die Finanzbranche insoweit nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. In Zukunft sollen alle Institute verpflichtet sein, für private Kunden Informationsblätter herauszugeben. Die einheitliche Gestaltung soll durch eine neue Rechtsverordnung vorgeschrieben werden. Die wesentlichen Vertragsbestandteile der Finanzprodukte sowie Chancen und Risiken sollen darin verständlich zusammengefasst sein und auch Kosten und Provisionen der Anlagevermittler sollen ablesbar werden.

[i]Registrierungspflicht und Sanktionen der BaFinBanken und Finanzdienstleistungsinstitute müssen ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Das gilt auch für Vertriebsverantwortliche und sog. Compliance-Beauftragte. Außerdem müssen die Institute die Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen. Die BaFin soll Falschberatung mit Bußgeldern s...