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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur „Ansässigkeit im Ausland”
Der BFH hat den EuGH zu der Frage angerufen, ob ein Unternehmer auch dann „im Ausland ansässig” ist, wenn er zwar im Ausland sein Unternehmen betreibt, im Inland aber einen privaten Wohnsitz hat. Die Frage hat Bedeutung im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG:
Wäre ein privater [i]Lösungsmöglichkeit 1: privater Wohnsitz ohne BedeutungWohnsitz im Inland bedeutungslos, wäre der Unternehmer als im Ausland ansässiger Unternehmer zu behandeln: Steuerschuldner wäre damit der inländische Leistungsempfänger. Hierfür spricht RL 77/388/EWG Artikel 21, wonach es auf den privaten Wohnsitz des Unternehmers nicht ankommt: Dem Leistungsempfänger werden so Nachforschungen über den privaten Wohnsitz des leistenden Unternehmers erspart.
Wäre [i]Lösungsmöglichkeit 2: privater Wohnsitz relevantein privater Wohnsitz im Inland aber relevant, wäre der Unternehmer kein ausländische...