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Sozialversicherung | Gesetzesänderung bei Minijobs
Zum traten Änderungen des SGB IV in Kraft , die unter anderem ein neues Bescheidverfahren im Falle der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze enthalten:
Wurde bisher bei der [i]Bisher: Mitteilung bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze Zusammenrechnung mehrerer Minijob-Arbeitsverhältnisse festgestellt, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde, verschickte die Minijob-Zentrale bisher entsprechende Mitteilungen an die Arbeitgeber.
Nun wird dieses [i]Neu: Rechtlich bindender Verwaltungsakt (Bescheid) Überschreiten und die damit einhergehende Versicherungspflicht durch einen rechtlich bindenden Verwaltungsakt (Bescheid) festgestellt . Dieser Bescheid wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erlassen und nicht von der Minijob-Zentrale.
Führt die Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen zum Überschreiten der Geringfügi...