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BFH  - VI R 65/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 35a Abs 2 S 2, EStG § 52 Abs 50b S 4

Rechtsfrage

Beträgt im Veranlagungszeitraum 2008 der Höchstbetrag der Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen noch 600 € oder nach dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" bereits 1200 €? - Ist bei einem gesetzgeberischen Redaktionsversehen eine Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes geboten?

Einkommensteuer; Höchstbetrag für Handwerkerleistungen

Fundstelle(n):
UAAAD-52615

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