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Track 18-24 | Umsatzsteuer: Streitigkeiten bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen vermeiden
Eine falsch beurteilte Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) führt zu einem enormen Berichtigungsaufwand und kann – je nach Fallgestaltung – sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber teuer zu stehen kommen. Die Fälle der Übertragung von ganzen Unternehmen, Teilbetrieben oder Grundstücken sollten daher in der Praxis sehr sorgfältig geprüft werden. Als Anregung für das Gespräch mit betroffenen Mandanten informieren wir Sie über die für die Beratungspraxis besonders wichtigen Brennpunkte.
Track 18 | Umsatzsteuerliche Fallstricke
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. – Diese Regelung in § 1 Abs. 1a UStG klingt einfach und unproblematisch. Sie führt aber in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Eine falsch beurteilte Geschäftsveräußerung im Ganzen führt nicht nur zu einem enormen Berichtigungsaufwand. Wird eine Geschäftsveräußerung nicht erkannt, kann dies den Erwerber aufgrund der Vollverzinsung nach § 233a AO zudem teuer zu stehen kommen.
Bei einer nicht erkannten Geschäftsveräußerung im Ganzen resultiert die Umsatzsteuerfalle aus § 14c Abs. 1 UStG. Der Erwerber ...