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Track 15 | Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand auch ohne finanzielle Beteiligung
Der BFH hat entschieden, dass der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten herangezogene Umstand, ob ein lediger Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist.
Erfreulich für ledige Steuerzahler ist ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Danach setzt eine doppelte Haushaltsführung nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus.
Im Streitfall bewohnte ein lediger Arbeitnehmer am Arbeitsort eine Dreizimmerwohnung. Seinen Lebensmittelpunkt hatte er im Haus seiner Eltern. Dort am Wohnort hatte er im Dachgeschoss einen Schlafraum und einen Wohnraum für sich und nutzte die Küche sowie das Bad und WC gemeinsam mit seinen Eltern. Finanzamt und Finanzgericht erkannten eine doppelte Haushaltsführung nicht an, weil der Sohn bei seinen Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten habe. Insbesondere habe er nicht nachweisen können, dass er sich finanziell am Unterhalt des Hausstands beteilige. Das sei jedoch Voraussetzung für die Annahme eines eigenen Hausstands.
Der BFH ...