Verlängerung des Kindergeldanspruchs bei freiwillig geleistetem sozialen Jahr; Herabsetzung der Altersgrenze
Leitsatz
1.) Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus aufgrund eines freiwillig geleisteten
sozialen Jahres kommt - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - nicht in Betracht.
2.) Gegen die Herabsetzung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern auf das 25. Lebensjahr durch das Steueränderungsgesetz
2007 vom (BGBl. I 2006, 1652) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1706 Nr. 20 CAAAD-52579
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