Kein Erlass von Säumniszuschlägen auf eine Lohnsteuerhaftungsschuld nach Wegzug des Haftungsschuldners
Leitsatz
1) Die gerichtliche Prüfung eines nicht gem. § 227 AO erlassenen Säumniszuschlags beschränkt sich darauf festzustellen, ob
die gesetzlichen Grenzen des Ermessens der Finanzbehörde überschritten sind oder von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck
der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist.
2) Wartet das Finanzamt mit der Vollstreckung einer Haftungsschuld ab, obwohl die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und
die Wirkung einer Aussetzung der Vollziehung durch Bekanntgabe eines Einspruchsbescheids entfallen ist, entstehen Säumniszuschläge,
deren Erlass nicht verlangt werden kann, weil das Finanzamt sich nicht konsequent verhalten hat. Das gilt auch dann, wenn
es im Klageverfahren über die Haftungsschuld zwei Jahre gedauert hat, bis das Finanzgericht zur mündlichen Verhandlung geladen
und zwei weitere Jahre, bis das Gericht ein Urteil zugestellt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 516 Nr. 8 EFG 2011 S. 102 Nr. 2 UAAAD-52573
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