Zeitpunkt der Berücksichtigung von aufgrund einer Außenprüfung festgesetzten Mehrsteuern als Verbindlichkeit
Leitsatz
Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG bezweckt die objektive Richtigkeit der Bilanz, die der Steuerveranlagung zu Grunde
gelegt wird; gleich ob im Rahmen einer Erstveranlagung oder bei einer Bescheidänderung.
Hiernach sind die Prüferbilanzen, die den Änderungsbescheiden zu Grunde gelegt werden insoweit unrichtig, als von den erhöhten
Gewinnen nicht die hierdurch kraft Gesetzes entstehenden Mehr-Betriebssteuern abgesetzt werden; jedenfalls dann, wenn hierüber
geänderte Steuerbescheide für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2011 S. 350 DStR 2011 S. 6 Nr. 14 DStRE 2011 S. 857 Nr. 14 EFG 2010 S. 1987 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2011 S. 72 JAAAD-52568
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