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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 K 1614/09 EFG 2011 S. 271 Nr. 3

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1

Streitwert bei verweigerter Akteneinsicht

Leitsatz

Wird um die Berechtigung zur Akteneinsicht gestritten, ist regelmäßig der Auffangwert von 5.000 Euro (§ 52 Abs. 2 GKG) der zutreffende Streitwert (a. A. , EFG 1995, 401).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 271 Nr. 3
KAAAD-52559

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