An der Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG in der ab geltenden Fassung bestehen
auch in Fällen, in denen negative Einkünfte wegen der Beendigung der werbenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht mehr
vorgetragen werden können, jedenfalls dann keine Zweifel, wenn diese Beendigung auf einer entsprechenden bewussten Entscheidung
des Steuerpflichtigen beruht (a. A. ; ).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 23 DStRE 2011 S. 820 Nr. 13 EFG 2010 S. 1914 Nr. 22 EStB 2011 S. 120 Nr. 3 AAAAD-52558
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