US-Lebensversicherungzweitmarkt-Fonds werden nicht gewerblich, sondern im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung tätig
Leitsatz
Der Erwerb „gebrauchter” Risikolebensversicherungen auf dem US-amerikanischen Sekundärmarkt durch Anlagegesellschaften ist
ertragsteuerlich als vermögensverwaltende und nicht als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren (entgegen IV B 2 – S 2240-55/05 an den Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt e.V.)
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 20 DStRE 2011 S. 995 Nr. 16 EFG 2010 S. 1883 Nr. 22 EStB 2011 S. 117 Nr. 3 KÖSDI 2011 S. 17308 Nr. 2 SAAAD-52552
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