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FG Köln Urteil v. - 14 K 6155/01

Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Nr 1 Satz 1

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug aus Betriebskostenumlage; Anforderungen an ein Abrechnungspapier als Belegnachweis

Leitsatz

1. Aus der Verwendung des Sammelbegriffes "Betriebskostenumlage" lassen sich die - angeblich abgerechneten - Eingangsleistungen nicht hinreichend eindeutig und leicht nachvollziehbar identifizieren, um die Vorsteuer aus dieser Abrechnung geltend machen zu können.

2. Andere Geschäftsunterlagen können zur Identifizierung der Leistungen nur herangezogen werden, wenn in der Abrechnung selbst auf diese verwiesen wird und die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAD-52538

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