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FG Münster Beschluss v. - 14 K 3004/10 EFG 2011 S. 351 Nr. 4

Gesetze: FGO § 33 Abs 1, VwGO § 40 Abs 1 Satz 1

Finanzgerichtsverfahren:

Verwaltungsgerichtsweg für ein allgemeines Hausverbot beim Finanzamt

Leitsatz

Für die Streitigkeit über ein vom Finanzamtsvorsteher schriftlich ausgesprochenes, allgemeines Hausverbot an den Steuerpflichtigen ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben. Eine Abgabenangelegenheit i.S. von § 33 Abs. 1 FGO liegt nicht vor, wenn das Hausverbot ohne eine Beschränkung auf ein konkretes Steuerverfahren ausgesprochen wird.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 351 Nr. 4
OAAAD-52536

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