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Keine fristlose Kündigung trotz Zweitjob während Krankheit
Ein Arbeitgeber darf einen Angestellten nicht ohne Weiteres kündigen, wenn dieser trotz Krankschreibung während der Krankheit bei einem Privatjob ertappt wird. Das hat das entschieden. Zwar verletzte der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten, eine fristlose Kündigung sei aber ohne vorherige vergebliche Abmahnung i. d. R. unverhältnismäßig und daher nicht zulässig. Im konkreten Fall hatte ein krankgeschriebener Arbeitnehmer, der während der Krankschreibung für die Firma seiner Frau gearbeitet hatte, gegen eine Kündigung geklagt. Er bekam in zweiter Instanz beim LAG Recht.