Mitteilung des BMF zur Erhebung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG)
Bezug:
In dem (IV C 5 - S 2378/09/10004, 2009/0724054), BStBl 2009 I S. 1313, wurde darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab April 2010 für den authentifizierten Arbeitgeber eine Anfragemöglichkeit zur Erhebung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und zur erleichterten Übernahme der steuerlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers in das Lohnkonto bereitgestellt wird.
Diese Anfragemöglichkeit steht nunmehr ab sofort bis zum 30. November 2010 im ElsterOnline-Portal des Arbeitgebers unter der Funktion "Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern" zur Verfügung. Nähere Informationen sind im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung unter https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax und der Rubrik "Leistungen" bereitgestellt. Dort wird unter der Überschrift "Dienste" auf die Funktion "Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern" hingewiesen.
BMF v.
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
MAAAD-52353