Vorsteuerabzug für die Übernahme eines
Mandantenstammes:
1. Ist die Übernahme eines
Mandantenstammes aus der Realteilung einer Gesellschaft dem Unternehmen des
übernehmenden Gesellschafters zuzurechnen, wenn er lediglich Umsätze aus der
Geschäftsführertätigkeit für die neu gegründete Gesellschaft erklärt?
2. Stellt ein Mandantenstamm seinem
Wesen nach einen Vermögensgegenstand dar, der nur in einem unternehmerischen
Bereich existent sein kann?
Das Verfahren wird fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-204/13 durch entschieden hat.
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