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BFH  - III R 43/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, BGB § 1615l Abs 2

Rechtsfrage

Kindergeldanspruch für ein Kind, dass anlässlich einer Geburt seine Ausbildung wegen Mutterschutz und Elternzeit unterbricht, diese aber nach der Geburt abschließt: Ist für die Ermittlung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ein fiktiver Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater nach § 1615l Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, wenn ein entsprechender Zufluss der Mittel fehlt?

Berufsausbildung; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Unterhalt

Fundstelle(n):
MAAAD-52298

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