Der objektivierte Unternehmenswert
2. Aufl. 2010
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9. Unternehmenskonzept und Unternehmensplanung
„Alles, was erfunden werden kann, ist erfunden worden.„
„Zukunft ist als Raum unserer Möglichkeiten auch der Raum unserer Freiheit„
9.1 Prüfung der Unternehmensplanung
Die Unternehmensplanung kann dem Gutachter entweder von dem Geschäftsführungsorgan des Bewertungsobjektes zur Verfügung gestellt werden oder sie ist im Zweifel vom Gutachter zur erstellen. Letzterer Fall wird bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, etwa im Zuge von familien- und erbrechtlichen Bewertungsanlässen, häufiger anzutreffen sein. Im aktien- und umwandlungsrechtlichen Bewertungsanlass werden dagegen regelmäßig Planungsunterlagen vorhanden sein, sodass dem Gutachter die Aufgabe zukommt, die Stimmigkeit der Planung zu überprüfen. Eine Verwendung von Unternehmensplanungsunterlagen für eine Unternehmensbewertung, ohne Überprüfung deren Stimmigkeit, ist in keinem Fall mit der Tätigkeit als neutraler Gutachter oder als Schiedsgutachter zu vereinbaren. S. 161
9.2 Planungsbeschränkungen für den objektivierten Unternehmenswert – Bewertung des Unternehmens „wie es steht und liegt„
Aufgrund des Obje...