Leichtfertige Steuerverkürzung und verlängerte
Festsetzungsfrist auch bei nicht vom Steuerpflichtigen, sondern seinem
Steuerberater verschuldeter Steuerverkürzung
Leichtfertiges Handeln des nach den steuerlichen Konsequenzen eines
Umzugs aus dem Aus- ins Inland befragten Steuerberaters bei
Nichtberücksichtigung von § 2 Abs. 7 EStG und der einschlägigen
Bestimmung des einschlägigen DBA
Leitsatz
1. Eine leichtfertige
Steuerverkürzung und eine dadurch zu Lasten des Steuerpflichtigen auf
fünf Jahre verlängerte Festsetzungsfrist sind auch dann anzunehmen,
wenn nicht der Steuerpflichtige, sondern sein Steuerberater bzw. sonstige
Vertreter oder Erfüllungshilfe den Tatbestand der leichtfertigen
Steuerverkürzung erfüllt hat.
2. Ein Steuerberater erfüllt den
Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung, wenn er im Zusammenhang
mit der Begründung eines Wohnsitzes des bisher im Ausland wohnenden
Steuerpflichtigen im Inland nach den steuerlichen Konsequenzen des Umzugs ins
Inland gefragt worden ist, er die einschlägigen Bestimmungen (§ 2
Abs. 7 EStG sowie die einschlägige Vorschrift im DBA) nicht gekannt und
auch nicht ermittelt hat, wenn er zudem auch den Zeitpunkt der
tatsächlichen Begründung des Wohnsitzes im Inland nicht festgestellt
hat und wenn deswegen bei der deutschen Besteuerung ausländische
Einkünfte zu Unrecht nicht berücksichtigt worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAD-52184
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