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Die Entwicklungen des italienischen Außensteuerrechts 2010
Maßnahmen des italienischen Gesetzgebers
Die Zeiten einer etwas großzügigen Haltung des italienischen Fiskus gegenüber Auslandstätigkeiten der Steuerinländer scheinen der Vergangenheit anzugehören. Die verzweifelte Suche nach neuem Steueraufkommen einerseits und die zwischenzeitlich erfolgte Spezialisierung der Finanzverwaltung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts andererseits haben sowohl den Gesetzgeber als auch die Verwaltung in letzter Zeit veranlasst, den internationalen Sachverhalten mit Italien-Bezug eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die begrüßenswerte Initiative in den letzten Jahren, ausländische Tätigkeiten steuerlich nicht zu diskriminieren (im Vergleich zu inländischen Tätigkeiten), geht jedoch einher mit einschränkenden Maßnahmen, die Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber Tätigkeiten im Ausland sind. Dem Steuerpflichtigen mit Auslandsaktivitäten wird vielfach ein steuerliches Korsett verpasst, das nicht nur einen zeitraubenden und teuren bürokratischen Aufwand mit sich bringt, sondern auch eine substantielle Beeinträchtigung darstellen kann. Vor allem sind es die zahlreichen Missbrauchsunterstellungen, die manchmal zu absurden Ergebnissen führen. ...