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Zur Lesbarkeit fachlicher Texte
I. Berufsständische Tendenzen
1. Aktueller Anlass
„Berufliche Äußerungen von Wirtschaftsprüfern waren noch nie leichte Kost” – mit dieser auch etwas selbstkritisch angehauchten Sentenz wagt sich soeben ein Berufskollege aus der Deckung, um den dominierenden Meinungsbildner des Berufsstands, das IDW, Mores auf dem Gebiet des Sprachstils zu lehren . Aufgespießt wurden dabei zwei Passagen aus dem abgeänderten Formulierungsvorschlag für das Testat zu Konzernabschlussprüfungen nach internationalem Recht (§ 315a HGB) . Die erste Passage liest sich wie folgt:
Die gesetzlichen Vertreter der … [Gesellschaft] sind verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften, der unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von w...