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Einkommensteuer | Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Das BMF hat mit umfangreichem Schreiben v. 13. 9. 2010 das Schreiben v. 30. 1. 2008 (BStBl 2008 I S. 390) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen aktualisiert. Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das bisherige Schreiben zur Behandlung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 EStG und zur Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 2 EStG sowie von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG überarbeitet. Es ist mit Wirkung ab 1. 1. 2010 anzuwenden. Soweit die Regelungen den ab dem 1. 9. 2009 geltenden Versorgungsausgleich betreffen, sind die entsprechenden Rn. bereits ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.