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NWB Nr. 38 vom Seite 3019

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2011

[i]Der Referentenentwurf ist in der elektronischen Fassung dieses Beitrags in der NWB Datenbank abrufbar Datei öffnen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am den Referentenentwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 vorgelegt.

Gesetzliche Krankenversicherung

[i]GKV-Beitragsbemessungsgrenze sinktDie Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach 2011 erstmals sinken – von 3.750 € auf 3.712,50 € im Monat (bzw. 44.550 € im Jahr). Gleichwohl wird der Beitrag für Arbeitgeber und Beschäftigte auch 2011 teurer. Da der Arbeitnehmeranteil auf 8,2 % steigt, wird es für die Beschäftigten um insgesamt 2,76 % (98,10 € pro Jahr) teurer als 2010. Die Unternehmen müssen 2011 wegen des auf 7,3 % steigenden Arbeitgeberanteils für diese Mitarbeiter um 3,24 % höhere Beitragszuschüsse (zusätzlich 102,15 €) entrichten.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

[i]BBG (West) für Rentenversicherung unverändertDie Bemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 unverändert bei 5.500 € im Monat bzw. 66.000 € im Jahr (West) liegen. In Ostdeutschland steigt dieser Wert von 4.650 € leicht auf 4.800 € im Monat bzw. 57.600 € im Jahr. Im Westen bleibt die monatliche Bezugsgröße 2011 unverändert bei 2.555 € (bzw. 30.660 € im Jahr). Für Ostdeutschland steigt der Wert leicht...