Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher „Dinner-Show”) keine einheitliche Leistung
Leitsatz
1. Eine in einem eigens hierfür errichteten Spiegelzelt veranstaltete „Dinner-Show”, in deren Rahmen den Besuchern Varieté-
und Theateraufführungen präsentiert und die Besucher vor Beginn der Aufführung und in den Pausen mit einem Vier-Gänge-Menü
verköstigt werden, stellt keine einheitliche Leistung dar (gegen Beschluss des Sächsischen ).
2. Zwischen den künstlerischen Leistungen und den Restaurationsleistungen besteht kein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung.
Nebenleistung zu der künstlerischen Leistung ist lediglich die Aufbewahrung der Garderobe.
3. Die Dinner-Show fällt hinsichtlich der Varieté-/Theatershow unter den ermäßigten Steuersatz, während hinsichtlich des 4-Gänge-Menüs
der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt. Das von den Besuchern entrichtete Gesamtentgelt ist sachgerecht aufzuteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 505 Nr. 8 EFG 2010 S. 1839 Nr. 21 BAAAD-51898
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