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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 10 V 101/10

Gesetze: AO § 89

Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 AO

Leitsatz

  1. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist verfassungsrechtlich nicht beanstanden.

  2. Die Erhebung derartiger Gebühren ist durch die mit der Auskunft verursachten Kosten und den mit ihr verbundenen, individuell zurechenbaren Vorteilen sachlich legitimiert.

  3. Mit der Anlehnung an das GKG hat der Gesetzgeber einen vertretbaren Gebührenmaßstab gewählt und umgesetzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
IAAAD-51887

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