Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Öffentlicher Dienst | Rückwirkende Herabsetzung des Ruhegehalts verfassungswidrig
Die rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssatzes verstößt gegen die Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes, die Versorgungsempfänger vor nachträglichen und sachlich nicht begründeten Kürzungen ihrer Versorgungsansprüche bewahren sollen. Da über die Verfassungswidrigkeit einer Regelung nur das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat, wurde die Frage dort vorlegt und das Verfahren ausgesetzt. Die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Abs. 1 BeamtVG gilt für Beamte, die vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, die einen bestimmten Ruhegehaltssatz infolge später Verbeamtung noch nicht erreicht haben und die ein...