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BFH 17.06.2010 VI R 33/08, NWB 37/2010 S. 2932

Einkommensteuer | Ausgleichszahlung bei Ehescheidung

Nach dem handelt es sich bei Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung gem. § 1587o BGB i. d. F. v. um Kosten zur Erhaltung der Einnahmen, also um vorab entstandene Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, die geleistet werden, um in den Genuss ungekürzter (beamtenrechtlicher) Versorgungsbezüge zu gelangen.

Anmerkung:

Nur auf den ersten Blick scheint dieses Urteil des Lohnsteuersenats der Entscheidung des X. Senats des BFH zu widersprechen. Dieser hatte am - X R 23/08 NWB MAAAD-49269 entschieden, dass Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit einem gerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich für den Ausschluss eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs wegen des Bestehens einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewö...BStBl 2006 II S. 446