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Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2966Kurzarbeit war und ist auch weiterhin – nicht zuletzt wegen der bis März 2012 verlängerten erweiterten staatlichen Förderbedingungen – eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um einem Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird. Da die Auftragslage – trotz einer insgesamt festzustellenden deutlichen Konjunkturerholung – in einigen Branchen weiterhin schlecht ist, stellt sich für viele Unternehmen die Frage nach dem Verhältnis von Kurzarbeit zu betriebsbedingten Kündigungen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 37/2010 S. 2966.
Kein genereller Vorrang der Einführung und/oder Verlängerung von Kurzarbeit vor Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen
[i]Möglichkeit der Einführung bzw. Verlängerung von Kurzarbeit schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht per se ausDas ArbG Dessau-Roßlau (Urteil v. - 10 Ca 77/09, nrkr.) hat entschieden, dass die Möglic...