Leibrentenzahlungen zwischen Geschwistern im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht
Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren Ausgleichszahlungen und Gleichstellungsrente
Leitsatz
1. Zwar sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht als nicht steuerbare Unterhaltsleistungen
zu beurteilen (). Etwas Anderes gilt jedoch, wenn in einem dreiseitigen Vertrag Vermögen gegen
Versorgungsleistungen überträgen wird und der Empfänger sich gleichzeitig verpflichtet, seiner Schwester nach dem Tod des
Übergebers eine Gleichstellungsrente zu zahlen.
2. Die zur Gleichstellung an die Schwester geleisteten Zahlungen enthalten einen pauschalierten Zinsanteil in Höhe des Ertragsanteils.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1445 Nr. 23 EFG 2010 S. 1787 Nr. 21 EStB 2011 S. 118 Nr. 3 ZAAAD-51193
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