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BFH Urteil v. - VI 209/64

Gesetze: § 9 EStG 1961, § 12 Ziff. 1 EStG; LStDV 1959 § 20 Abs. 2

Leitsatz

Bei Arbeitnehmern, bei denen die durch einen doppelten Haushalt entstehenden Mehraufwendungen grundsätzlich Werbungskosten sind, können in besonderen Fällen anstelle der Kosten für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers die Kosten für Besuchsfahrten der nächsten Familienangehörigen zu dem Arbeitnehmer als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-49405

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