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Gewinnausschüttungen einer nach DBA steuerfrei gestellten Schachtelbeteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft für Mutterkapitalgesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig
Gewinnanteile aus Anteilen an einer ausländischen (hier: polnischen) Kapitalgesellschaft, die nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, zugleich aber auch nach Maßgabe eines sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs (hier: Art. 21 Abs. 1 Buchst. a Satz 3 DBA-Polen 1972) von der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden, sind nicht nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbeertrag hinzuzurechnen (Bezug: § 6, § 7 Satz 1, § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 7 GewStG 2002; § 8b Abs. 1 KStG 2002; Art. 2 Abs. 3, Art. 10, Art. 21 Abs. 1 Buchst. a Satz 3 DBA-Polen 1972; § 2 AO).
Erträge aus der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen, im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft sind nicht nur nach § 8b Abs. 1 KStG („ nationales Schachtelprivileg”), sondern unter Umständen unter bestimmten, engeren Voraussetzungen auch nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („abkommensrechtliches Schachtelprivileg...