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Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 9.6.2010 - I R 100/09 und I R 107/09
[i]BFH, Urteile v. 9.6.2010 - I R 100/09 NWB KAAAD-48036 und I R 107/09 NWB EAAAD-48038 Die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste ist spätestens seit der Entscheidung des (Rs. C-414/06, Lidl Belgium NWB JAAAC-80208) Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Umstritten ist nicht nur unter welchen Voraussetzungen sondern auch, in welcher Höhe und in welchem Veranlagungszeitraum ausländische Betriebsstättenverluste trotz Bestehen eines DBA im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen sind. Erfreulich ist vor diesem Hintergrund, dass der BFH nunmehr in zwei Urteilen vom zu diesen praktisch bedeutsamen Themen Stellung genommen hat.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Rechtliche Ausgangslage
[i]Rechtliche Ausgangslagen der entschiedenen FälleUnterhält ein Steuerpflichtiger eine Betriebsstätte in einem DBA-Staat, sind die daraus erzielten positiven und negativen Einkünfte regelmäßig im Inland von der Besteuerung freizustellen. Diese „Steuerfreiheit” ist für den Steuerpflichtigen bei positiven Einkünften von Vorteil, bei negativen Einkünften häufig jedoch mit Nachteilen verbunden. Nach feststehender Rechtsprechung des EuGH verstößt die Be...