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IWB Nr. 17 vom Seite 617

Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 626Die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste ist spätestens seit der Entscheidung des (Rs. C-414/06, Lidl Belgium NWB JAAAC-80208) Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Erfreulich ist vor diesem Hintergrund, dass der BFH nunmehr in zwei Urteilen vom (I R 100/09 und I R 107/09) zu diesen praktisch bedeutsamen Themen Stellung genommen hat.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Rechtliche Ausgangslage

[i]Ausgangslage der EntscheidungenUnterhält ein Steuerpflichtiger eine Betriebsstätte in einem DBA-Staat, sind die daraus erzielten positiven und negativen Einkünfte regelmäßig im Inland von der Besteuerung freizustellen. Nur dann, wenn Betriebsstättenverluste im Quellenstaat „endgültig” nicht mehr genutzt werden können, trifft ausnahmsweise den Ansässigkeitsstaat unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten die Pflicht, sie zum Abzug zuzulassen.

II. Die Urteilsfälle

[i]Betriebsstätten in FrankreichIn dem Verfahren I R 100/09 war die Revisionsklägerin (Klägerin), eine Holding-GmbH, im Streitjahr 1999 organschaftlich mit einer anderen GmbH, der K-GmbH, verbunden. Die K-GmbH unterhielt eine Betriebsstätte i...