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BFH 05.05.2010 VI R 5/09, NWB 36/2010 S. 2851

Einkommensteuer | Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

Nach dem sind bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.

Anmerkung:

Im Fall des Auslandsehegatten fungiert der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG als Ersatz für das dem Ehepaar verwehrte Ehegattensplitting. Auch beim Ehegattensplitting wird weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit des Ehegatten geprüft.