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Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehepaaren
BVerfG beurteilt früher geltende Regelungen im ErbStG zu Freibetrag, Steuersatz und Versorgungsfreibetrag als verfassungswidrig
Das BVerfG hat die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer gegenüber Eheleuten nach den bis zum geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende des Jahres 2010 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Nach der Altregelung wurden eingetragene Lebenspartner wie Fremde behandelt; die für Eheleute geltenden Begünstigungen beim Freibetrag, Steuersatz und Versorgungsfreibetrag galten für eingetragene Lebenspartner nicht. Teilweise sind die Benachteiligungen aber seit dem weggefallen: So gilt für Eheleute und eingetragene Lebenspartner ein einheitlicher Freibetrag von 500.000 €. Auch können eingetragene Lebenspartner den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG in Anspruch nehmen. Nach wie vor werden eingetragene Lebenspartner jedoch in die ungünstige Steuerklasse III eingestuft, während Ehegatten die Steuerklasse I gewährt wird.
Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sindgleich zu behandeln
Seit Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 wurde die Lebenspartnerschaft zivilrechtlich immer stärker den Regelungen der Ehe angeglichen, so dass es im Hinblick ...