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FG München Urteil v. - 7 K 2384/07

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Nichtanrechnung eines laufenden Gehalts auf die Pension

Leitsatz

1. Bezieht ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer neben den Pensionszahlungen weiterhin ein Geschäftsführergehalt aus der weiter bestehendem aktiven Tätigkeit als Geschäftsführer und wird das Gehalt weder auf eine erhaltene Kapitalabfindung noch auf die laufenden Pensionszahlungen angerechnet, sind die Pensionszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.

2. Zur Anerkennung eines mit dem ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossenen Beratervertrags.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 891 Nr. 14
DStZ 2011 S. 6 Nr. 26
GmbHR 2010 S. 1113 Nr. 20
QAAAD-49126

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