Umsatzsteuerrechtliche Folgerungen der Beteiligung an „Karussell-Geschäften” im Rahmen eines Umsatzsteuerbetrugs
Steuerbefreiung für Lieferungen an ausländische „missing trader”
Leitsatz
1. Ausführungen zu der Frage, ob die klagende Kapitalgesellschaft (bzw. ihr Vorstand, dessen Wissen der Gesellschaft zuzurechnen
ist) wissentlich als Mittäter als inländischer „buffer” in den von einem Dritten initiierten Karussellbetrug eingebunden war
(im Ergebnis bejaht, vor allem aufgrund der Feststellungen der Steuerfahndung sowie der Feststellungen im Rahmen des strafgerichtlichen
Urteils gegen den Dritten).
2. Ein Vorsteuerabzug des wissentlich in den Karussellbetrug eingebundenen „buffers” aus Rechnungen der inländischen „missing
trader” über (angebliche) Lieferungen von Mobiltelefonen kommt nicht in Betracht.
3. Lieferungen des „buffers” im Rahmen des Karussellbetrugs an im EU-Ausland ansässige „missing trader” sind umsatzsteuerpfichtig.
Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen kann nicht gewährt werden. Die dolose Einbindung in das Umsatzsteuerhinterziehungsmodell
steht auch der Anwendung des Gutglaubensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 10 Nr. 23 EFG 2010 S. 1740 Nr. 20 WAAAD-49124
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.