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FG München Beschluss v. - 1 K 2120/09 EFG 2010 S. 1807 Nr. 21

Gesetze: ZPO § 227 Abs. 1

Terminverlegung zwecks Aktenbeiziehung

Leitsatz

Keine Terminverlegung, um Akten beizuziehen und einzusehen, wenn diese voraussichtlich nicht entscheidungserheblich sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1807 Nr. 21
DAAAD-49113

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