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BFH 21.04.2010 VI R 46/08, BBK 17/2010 S. 799

Anscheinsbeweis bei der privaten Pkw-Nutzung

Der BFH hat eine grundlegende Entscheidung zur Bedeutung des Anscheinsbeweises bei der privaten Pkw-Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer getroffen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.

Zwar spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzt . Dies gilt aber nur, wenn der Dienstwagen [i]Überlassung zur privaten Nutzungdem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen worden ist. Nur dann kann unterstellt werden, dass der Arbeitnehmer diesen Dienstwagen auch privat nutzt. Der geldwerte Vorteil ist dann nach der 1 %-Methode anzusetzen.

Hingegen kann der Anscheinsbeweis [i]Wann gilt der Anscheinsbeweis nicht?nicht dafür herangezogen werden, dass der Arbeitgeber einen Dienstwagen überhaupt zur privaten Nutzung überlassen hat. Hat der Arbeitgeber einen Fuhrpark mit mehreren Dienstwagen, die f...